Praxis-Tipp: Kein Arbeitslohn bei sozialversicherungsrechtlichem Summenbescheid

Nov. 9, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die (Nach-)Entrichtung von Beiträgen zur Gesamtsozialversicherung durch den Arbeitgeber aufgrund eines sog. Summenbescheids führt nicht zu Arbeitslohn.