BZSt: Neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzug nach 50a EStG

Dez. 22, 2023 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BZSt weist darauf hin, dass ab Ende Februar 2024 ein neues IT-Fachverfahren zum Steuerabzugsverfahren nach §§ 50, 50a EStG eingeführt wird.