Sächsisches FG: Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen

Mrz. 20, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Sächsische FG hat entschieden, dass ein Pflegender einen Pflegepauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG nur in Anspruch nehmen kann, wenn seine Pflegeleistung 10% des gesamten pflegerischen Gesamtaufwandes übersteigt.