FG Düsseldorf: Ausschluss von Arbeitnehmern von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen

Mai 22, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Düsseldorf entschied, dass die Steuerbefreiung für Vorteile aus Mitarbeiterkapitalbeteiligungen (§ 3 Nr. 39 EStG) auch dann gilt, wenn ruhende Arbeitsverhältnisse von entsprechenden Programmen ausgeschlossen werden.