Hessisches FG: Korrektur von angerechneter Kapitalertragsteuer in Cum/Ex-Verfahren

Juni 5, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Hessische FG hat klargestellt, dass die Kapitalertragsteuer bei sog. „Cum/Ex-Geschäften“ nur dann anrechnungsfähig ist, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde.