FG Baden-Württemberg: Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sog. Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

Aug 2, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

„Milchersatzprodukte“ pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. So hat das FG Baden-Württemberg entschieden.