BFH: Verlust aus einem Darlehensverzicht aufgrund eines im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensvertrags

Aug. 12, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Der vertragliche Rückzahlungsanspruch des Darlehensgebers als sonstige Kapitalforderung wird gemäß § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen des Darlehensvertrags „begründet“.