FG Münster: Adoptionskosten als außergewöhnliche Belastungen

Aug. 16, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH sind Aufwendungen für Auslandsadoptionen weder aus rechtlichen noch aus sittlichen Gründen zwangsläufig. So sieht es in einem aktuellen Fall auch das FG Münster.