DStV: Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant

Aug. 22, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Bundesregierung plant, den Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs aus bestimmten Rechnungen zu verschieben. Davon betroffen: Rechnungen von Unternehmen, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten berechnen. Auf Anregung des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. (DStV) prüft das BMF nun eine Nichtbeanstandungsregelung zum Schutz des Rechnungsempfängers.