FG Baden-Württemberg: Lieferung von Abfall i.S. von Art. 3 Nr. 1 der Abfallrahmenrichtlinie unterliegt der Umsatzsteuer

Aug. 26, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass unentgeltlich erworbene Gegenstände, die vom Unternehmer zur Wiederverwendung aufbereitet und verkauft werden, als Lieferungen gegen Entgelt zu steuerbaren Umsätzen führen.