FG München: Wirtschaftliche Eingliederung durch Grundstücksvermietung

Nov. 13, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG München entschied zur umsatzsteuerlichen Organschaft: Überlässt der vermeintliche Organträger der vermeintlichen Organgesellschaft ein Betriebsgrundstück, liegt eine wirtschaftliche Eingliederung vor, wenn das Betriebsunternehmen seine Tätigkeit aus innerbetrieblichen Gründen ohne das gemietete Grundstück nicht oder nur nach Überwindung von nicht nur unerheblichen Schwierigkeiten hätte fortsetzen können.