FG Münster: Keine Rückstellung für vorläufig festgesetzte Zinsrückzahlung

Nov 21, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine Rückstellung darf nicht für eine Rückzahlungsverpflichtung von vorläufig festgesetzten Erstattungszinsen erfolgen, entschied das FG Münster.