Das Anwendungsschreiben zur Mitteilungsverordnung (MV) ab 2025 wurde neugefasst und an die Änderung der §§ 2, 4a, 7, 8 und 13 MV durch die Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung und die Änderung des § 4 MV durch das JStG 2024 angepasst.