Das LG München I hat zwei Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in jeweils zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von jeweils 5 Jahren 3 Monaten verurteilt. Außerdem wurde gegen die Angeklagten die Einziehung von Wertersatz i. H. von rund 7,9 Mio. EUR bzw. 7,6 Mio. EUR angeordnet.