BFH Pressemitteilung: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen

Dez 19, 2024 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Werbeträgern ist auch bei einem Dienstleistungsunternehmen möglich, wenn die Werbeträger bei unterstelltem Eigentum zu dessen Anlagevermögen gehören würden.