BFH: Kosten für Ferienfreizeit der Kinder und Fähr- bzw. Mautgebühren nicht absetzbar

Mai 26, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Sommerzeit steht bevor und damit auch die Kosten für eine Ferienfreizeit der Kinder. Diese Kosten sind nicht als Kinderbetreuungskosten abziehbar. Ebensowenig mindern die von einem Mitarbeiter getragenen – während einer Privatfahrt entstandenen – Fähr- oder Mautkosten den geldwerten Vorteil aus einer Dienstwagengestellung.