Das kostenlose oder verbilligte Aufladen von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei – ebenso wie der geldwerte Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung. Schwieriger ist die Erstattung privat getragener Stromkosten.