FG Bremen: Kein Kindergeld nach Abbruch des Bundesfreiwilligendienstes

Juli 4, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Bremen hat entschieden, dass ein Kind nach dem Abbruch eines Bundesfreiwilligendienstes nur dann kindergeldrechtlich zu berücksichtigen ist, wenn es sich nachweislich und ernsthaft um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht.