FG Düsseldorf: Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerüberlassung

Sep. 11, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltende Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung auf 18  Monate gemäß § 1 Abs. 1b AÜG n. F. führt nach einem Urteil des FG Düsseldorf zu einer Befristung der Zuordnung eines Leiharbeitnehmers, die der Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte beim Entleiher entgegensteht.