BMF: Angabe von Rechnungspflichtangaben in anderen EU-Amtssprachen

Sep. 19, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Finanzverwaltung stellt klar, dass für bestimmte Rechnungsangaben nach § 14 und § 14a UStG anstelle der deutschen Begriffe auch andere Amtssprachen zulässig sind und ändert den UStAE.