Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Formfalle E-Mail: Vorsicht bei Widersprüchen gegen Überbrückungshilfe-Bescheide

Sep. 24, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Hamburg hat klargestellt, dass ein per einfacher E-Mail erhobener Widerspruch formunwirksam ist. Diese Rechtsprechung betrifft auch Überbrückungshilfen. Steuerberater müssen aufpassen, um Haftungsrisiken zu vermeiden.