Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: Höheres Haftungsrisiko wegen Mitwirkungspflichten bei Überbrückungshilfen

Okt. 8, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Gelsenkirchen hat klargestellt, dass Unternehmen ihre Mitwirkungspflichten durch prüfende Dritte erfüllen müssen. Versäumnisse führen zur vollständigen Ablehnung – mit direkten Folgen für Schlussabrechnungsverfahren.