FG Münster: AdV wegen unzureichender Aktenvorlage durch das Finanzamt

Okt. 17, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat Aussetzung der Vollziehung (AdV) für ein Einspruchsverfahren gewährt, weil das Finanzamt unvollständige Akten in Bezug auf eine durchgeführte Steuerfahndungsprüfung vorgelegt hatte.