BFH: Abzug ersparter Mietaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Okt. 20, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ersparte Mietaufwendungen, die beim Gesellschafter zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führen, können insoweit als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden, als sie behinderungsbedingten Mehraufwand darstellen.