Niedersächsisches FG: Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung

Okt. 29, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Für die Beurteilung, ob eine Gefahr des Verlustes der Existenzgrundlage besteht, ist nach einem Urteil des Niedersächsischen FG die Einkommens- und Vermögenssituation des Steuerpflichtigen im Jahr des Abflusses der Prozesskosten maßgeblich.