FG des Saarlandes: Keine Umsatzsteuerfreiheit für private Kampfsportschule mit Gewinnerzielungsabsicht

Nov. 28, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG des Saarlandes stellte klar, dass keine Umsatzbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb einer privaten, mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Kampfsportschule infrage kommt.