Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht als Rückforderungsgrund bei Corona-Wirtschaftshilfen

Dez. 3, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das OVG Münster hat entschieden, dass die Gewährung von November- und Dezemberhilfen gegen EU-Beihilferecht verstoßen kann, wenn die bewilligte Summe deutlich über dem zur Liquiditätssicherung Erforderlichen liegt.