Scheidungsfolgen: Übergang des Wohnförderkontos bei vorheriger Aufgabe der Selbstnutzung

Jan. 2, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Grundsätzlich geht das Wohnförderkonto auf den anderen Ehegatten über, wenn im Rahmen der Scheidungsfolgen der Eigentumsanteil des Zulageberechtigten an der Wohnung auf den anderen Ehegatten übergeht.