BFH Pressemitteilung: Passivität des Investors maßgebend für Eingreifen der Beschränkungen des § 15b EStG

Jan. 15, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Eingreifen der Verlustverrechnungsbeschränkungen des § 15b EStG setzt die Passivität des Investors voraus. Dies gilt auch dann, wenn sich der Initiator eines Steuerstundungsmodells als Gründungsgesellschafter zu den gleichen Bedingungen wie die übrigen Anleger beteiligt.