Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen: EU-Beihilferecht kein Problem: Autohaus gewinnt Klage bei Überbrückungshilfe IV

Jan. 28, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das VG Gelsenkirchen hat die Ablehnung von Überbrückungshilfe IV für einen Autohaus-Unternehmensverbund für rechtswidrig erklärt und sich damit gegen den Trend in NRW gestellt. Die Bewilligungsstelle hatte bei der Prüfung der Coronabedingtheit schwere Ermessensfehler begangen.