BFH: Nießbrauchrecht als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

Feb. 9, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ein im Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht im Grundbuch eingetragenes Nießbrauchrecht ist als Gegenleistung für den Verkauf eines Erbbaurechts in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einzubeziehen.