Besondere Zeitgrenze: Kurzfristige Beschäftigungen in landwirtschaftlichen Betrieben

Feb. 18, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

In einer kurzfristigen Beschäftigung besteht Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Zum 1.1.2026 wurde für landwirtschaftliche Betriebe eine besondere Zeitgrenze festgelegt.