FG Berlin-Brandenburg: Ausscheiden bei Pensionszusage nicht Aufgabe jeglicher Tätigkeiten

März 20, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Eine vollständige Einstellung jeglicher Tätigkeiten ist keine Voraussetzung für eine Pensionszusage, da Ausscheiden nicht zwingend als Aufgabe jeglicher Tätigkeiten zu verstehen ist. So hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden.