BMF: Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland

Mai 6, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland bis zum 31.12.2029 verlängert.