FinMin Thüringen: Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025

Mai 7, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Thüringer Finanzministerium informiert darüber, dass außerordentliche Einkünfte, wie Abfindungen oder Arbeitslohn für mehrere Jahre, die unter die Tarifermäßigung nach § 34 EStG fallen, ab dem VZ 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt werden.