Das Niedersächsische FG hat in einer besonderen Fallkonstellation zu der Frage entschieden, ob eine Grundstücksübertragung unter Anrechnung auf eine zukünftige Zugewinnausgleichsforderung als Anschaffung i. S. d. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zu sehen ist.

