Elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten: Bescheidkorrektur nach §§ 174, 175b AO bei Rechtsanwendungsfehler

Juni 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ein Einkommensteuerbescheid darf nach § 175b AO geändert werden, wenn elektronisch übermittelte Lohnsteuerdaten unzutreffend berücksichtigt wurden. Fraglich ist, welche Rolle es spielt, ob der Fehler auf einem mechanischen Versehen, einem Tatsachenfehler oder einem Rechtsanwendungsfehler beruht.