Niedersächsisches FG: Falsch hinterlegter Steuerschlüssel in einem ERP-System

Juli 8, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Verwendung eines unzutreffenden Steuerschlüssels in einem ERP-System stellt nach einem Urteil des Niedersächsischen FG keinen Rechenfehler i. S. der Änderungsbestimmung des § 173a AO dar.