FG Berlin-Brandenburg: Kellerräume als Wohnfläche bei Grundstücksbewertung

Juli 21, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Die Wohnfläche ist im Rahmen der Grundsteuerwertfeststellung im typisierten Ertragswertverfahren anhand der Wohnflächenverordnung (WoFlV) zu berechnen. Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Kellerräume, die nicht für Wohnzwecke ausgebaut wurden, als Zubehörräume nicht einzubeziehen sind.