BFH: Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz

Aug. 3, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Ein Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um eine Forderung, die ihren Entstehungsgrund in einer – ggf. auch nur beabsichtigten, jedoch nicht ausgeübten – unternehmerischen Tätigkeit hat, durchzusetzen, ist aus dieser Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt.