FinMin Schleswig-Holstein: Umsatzsteuer bei Parkplatzüberlassung durch jPöR

Aug. 13, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat mit Kurzinformation vom 24.4.2026 klargestellt, wann die Überlassung von Parkplätzen durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) unter § 2b UStG fällt.