FG Münster: Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen

Aug. 21, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass Fahrtkosten zur pflegebedürftigen (Schwieger-)Mutter nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind – auch nicht nach Einführung des neuen Pflege-Pauschbetrags ab 2021.