FG Münster: Immobilienübertragung im Scheidungsvergleich

Aug. 28, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung von Miteigentumsanteilen an Immobilien im Rahmen eines Scheidungsvergleichs ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt.