FG Düsseldorf: Sonderausgabenabzug bei Realsplitting im Trennungsjahr

Sep. 15, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass Unterhaltszahlungen an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner bereits im Trennungsjahr als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG abziehbar sind, wenn die Ehegatten die Einzelveranlagung wählen.