FG Köln: Steuerfreie Einlagenrückgewähr aus einer EU-Kapitalgesellschaft

Sep. 28, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Nach einem Urteil des FG Köln können Anteilseigner den Bezug einer nicht steuerbaren Einlagenrückgewähr von einer EU-Kapitalgesellschaft nur mittels einer Überleitungsrechnung in das deutsche Steuerrecht nachweisen, wenn die Einlagenrückgewähr nicht auf Antrag der Gesellschaft gesondert festgestellt wurde.