Ab 1.1.2027 gelten neue Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft. Der Monatswert für Verpflegung steigt auf 355 EUR, der Wert für Unterkunft auf 289 EUR. Der Bundesrat hat der 17. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung am 16.10.2026 zugestimmt.

