Der BFH hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie bei einem Selbstständigen die Fahrten zwischen einem auswärtigen Tätigkeitsort und dem eigenen Hausstand zu behandeln sind. Dabei ist wichtig, wie der für die doppelte Haushaltsführung maßgebliche Tätigkeitsort eines Selbstständigen bestimmt wird und welche Rolle eine Betriebsstätte beim Kunden spielt.

