FG Hamburg: Hinterziehungszinsen in „Cum/Ex“-Verfahren rechtmäßig festgesetzt

Okt. 29, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Hamburg hat entschieden dass die in einem Cum/Ex-Fall vom Finanzamt festgesetzten Hinterziehungszinsen im zweistelligen Millionenbereich rechtlich nicht zu beanstanden sind.