FG Berlin-Brandenburg: Kein Vorsteuerabzug bei Angabe eines künftigen Firmennamens

Okt. 30, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare

Das FG Berlin-Brandenburg hat klargestellt, dass der Vorsteuerabzug versagt werden kann, weil der Leistende den zukünftigen Firmennamen in der Rechnung angegeben hat – nicht den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung bzw. Rechnungserteilung gültigen Firmennamen. Eine unveränderte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Handelsregisternummer ändern daran nichts.