Aktualisierung: Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten erneut auf dem Prüfstand

Dez. 1, 2025 | Uncategorized | 0 Kommentare

Piloten, die arbeitsrechtlich einem Flughafen dauerhaft zugeordnet sind und dort zumindest in geringem Umfang arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeiten erbringen, haben nach einem BFH-Urteil zum VZ 2014 eine erste Tätigkeitsstätte. Heutzutage findet jedoch ein großer Anteil dieser Tätigkeiten bis zum Abheben im Cockpit statt.